Pendlerpauschale: Zumutbarkeitsbestimmungen ab 2014 verbessert!                                                                

Auf den Erfolgsmarsch des Pendler-Euros 2013 folgt der nächste Meilenstein für Pendlerinnen und Pendler. Ab 2014 gelten verbesserte Zumutbarkeitsbestimmungen zur Ermittlung der kleinen und der großen Pendlerpauschale. Ein weiterer Erfolg der Pendlerinitiative. Tausende Pendler erhalten nun erstmals eine Pendlerpauschale, viele erhalten mehr Geld als bisher.

Ob jemand die kleine oder die große Pendlerpauschale bekommt, hängt davon ab, ob öffentliche Verkehrsmittel zumutbar sind oder nicht und ob bestimmte Wegzeiten überschritten werden oder nicht.

Diese Wegzeiten werden ab 2014 spürbar verkürzt, womit man leichter in den Genuss der großen
Pendlerpauschale kommt. Damit erhalten viele Pendler mehr Geld – bei Arbeitswegen unter 20 km
über 100 Euro netto, bis 40 km verdoppeln sich die Ansprüche und bei über 60 km Wegstrecke
beträgt der Vorteil sogar bis zu 800 Euro netto im Jahr.

NEUER PENDLERRECHNER SORGT FÜR KLARHEIT

Ein Pendlerrechner in Form eines bundesweiten Routenplaners auf der Homepage des BMF wird
künftig für Klarheit bei der Berechnung der Pendlerpauschale sorgen.
Damit lassen sich ab 2014 die genaue Entfernung des Arbeitsplatzes, die möglichen Verkehrsverbin-
dungen und Wegzeiten mit dem öffentlichen Verkehrsmittel, sowie alle daraus resultierenden An-
sprüche ermitteln. Das Ergebnis der Abfrage ist für Behörden, Arbeitgeber und Arbeitnehmer/innen
bindend. Damit fi nden auch viele bisherigen Streitigkeiten oder Unklarheiten in der Auslegung der
Kriterien ein Ende. Die Abfrage wird automatisch in das L34 Antragsformular zur Pendlerpauschale
übertragen und bringt eine Verwaltungsvereinfachung

 

ACHTUNG NEUE  ZUMUTBARKEITSBESTIMMUNGEN AB 2014

Definition Wegzeit ab 1.1.2014:

Als Wegzeit gilt die gesamte Zeit vom Verlassen der Wohnung bis zum Eintreffen am Arbeitsplatz (bei
Gleitzeit) bzw. bis zum Beginn der bezahlten Arbeitszeit (bei fi xen Dienstzeiten).

Wegzeit: unter 60 Minuten

Erreicht man den Arbeitsplatz mit öffentlichen Verkehrsmitteln in weniger als einer Stunde sind
Diese zumutbar und man erhält die kleine Pendlerpauschale. (Bisher waren öffentliche Verkehrs-
mittel bis 90 Minuten Wegzeit unabhängig von der Länge des Arbeitsweges zumutbar)

Wegzeit: 60 bis 120 Minuten

Bei über einer Stunde Wegzeit erhöht sich die Zumutbarkeit pro Kilometer Arbeitsweg um eine
Minute ! Das bedeutet bei 10 km Arbeitsweg sind künftig 60 Minuten + 10 Minuten Wegzeit
zumutbar, bisher waren es 90 Minuten.
Die alte, komplizierte Regelung, dass jemand bei über 90 Minuten Wegzeit die große Pendlerpau-
schale erhält, wenn man mit dem PKW den Arbeitsweg drei Mal schneller bewältigt als mit
öffentlichen Verkehrsmitteln, wird 2014 aufgelassen.
Wegzeit: über 120 Minuten

Ab zwei Stunden Wegzeit (bisher 2,5 Stunden) sind öffentliche Verkehrsmittel generell unzumut-
Bar und Pendlerinnen und Pendler erhalten in diesem Fall die große Pendlerpauschale.
Weitere Informationen unter:

https://www.bmf.gv.at/steuern/arbeitnehmer-pensionisten/pendlerpauschale/informationen-zur-pendlerfoerderung.html