Holen sie sich Ihr Geld vom Finanzamt

PENDLERZUSCHLAG FÜR KLEINVERIENER                NEU ab 2011: Erhöhung von € 130,- auf € 141,-

Einen Erfolg kann die Pendlerinitiative für Pendler/innen mit wenig Einkommen verzeichnen. Auf Grund der jahrelangen Forderung der Pendlerinitiative können seit 1.1.2009 auch nicht Steuerpflichtige Pendlerinnen und Pendlern, die beim Pendlerpauschale bislang keinen Vorteil hatten, einen Pendlerzuschlag  pro Jahr in Form einer Negativsteuer beanspruchen. „Gerade für die Niedrigverdiener unter den Pendlern, die bisher keine finanzielle Entlastung hatten, die ständigen Teuerungen aber voll mittragen mussten, ist das ein großer Erfolg“.                                               Wer weniger als rd. 1.130 Euro brutto im Monat verdient, zahlt keine Lohnsteuer und konnte daher auch wenn die Kriterien für die Pendlerpauschale zutrafen, keinen Freibetrag geltend machen. Auch die Anhebung des Pendlerpauschales um zehn Prozent als Ausgleich für die Erhöhung der Mineralölsteuer brachte diesen Einkommensgruppen nichts. Deshalb wurde nun der Pendlerzuschlag eingeführt. Zusammen mit der bislang schon möglichen Absetzbarkeit von Sozialversicherungsbeiträgen (€ 110,-) können Pendler mit wenig Einkommen jetzt bis € 251,- an Negativsteuer im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung ausbezahlt erhalten.

Die Geltentmachung des Pendlerzuschlages kann nach Ablauf des Jahres 2010 mittels Arbeitnehmerveranlagung - Formular L 1 durchgeführt werden.

Weitere Informtionen zum Pendlerzuschlag (= Negativsteuer für Pendler/innen)

Negativsteuer

Wenn während des Jahres von Ihrem Gehalt/Lohn zwar Sozialversicherung, aber keine Lohnsteuer abgezogen wurde z. B. Lehrlinge (wenn sie keine Lehrlingsfreifahrt beanspruchen), Teilzeitbeschäftigte, Kleinverdiener, sollten Sie einen Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung stellen. Es werden dann 10 % der bezahlten Sozialversicherungsbeiträge, maximal jedoch 110 vom Finanzamt als Negativsteuer erstattet.

Pendlerzuschlag

Arbeitnehmer, die Anspruch auf Pendlerpauschale haben(siehe Erläuterungen „Pendlerpauschale“ auf dieser Homepage), aber einen Verdienst unter der Steuergrenze, können für 2010 einen Pendlerzuschlag von bis zu 130 €  ab 2011 141 € bei der Arbeitnehmerveranlagung erhalten, sofern Sie mindestens 1 Monat Anspruch auf das Pendlerpauschale haben. Die Negativsteuer beträgt in dem Fall also gesamt höchstens 240 für 2010 und 251 € für 2011 (bzw. 15% der bezahlten Sozialversicherungsbeiträge)

 

Alleinverdiener/Alleinerzieher mit mindestens einem Kind für das sie mehr als 6 Monate im Kalenderjahr Familienbeihilfe beziehen, erhalten zusätzlich zumindest 494 vom Finanzamt erstattet.

 

Und  so wird’s gemacht: Sie verwenden das Formular L 1 , - ordnungsgemäß ausfüllen und in der Position 718   einen Betrag von mindestens   € 342,- eintragen.

Zum Formular - Mausklick hier: http://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/Inter-Steuern/pdfs/2009/L1.pdf

oder http://www.bmf.gv.at/service/formulare/_start.htm

 

Werbungskosten  Arbeitnehmerveranlagung Formular L 1

Beispiel...hier wird die Mindestgrundlage für das große Pendlerpauschale geltend gemacht:

 

7.2 Pendlerpauschale - tatsächlich zustehender Jahresbetrag

Achtung: Nur ausfüllen, wenn Ihre Arbeitgeberin/Ihr Arbeitgeber das Pendlerpauschale nicht in der zustehenden Höhe

(zu niedrig, zu hoch oder überhaupt nicht) berücksichtigt hat - bitte den tatsächlich zustehenden Jahresbetrag (auch

den Wert Null) eintragen. Wenn Ihre Arbeitgeberin/Ihr Arbeitgeber das Pendlerpauschale berücksichtigt hat oder Sie ein

Pendlerpauschale beantragen, dann wird der Pendlerzuschlag gegebenenfalls automatisch

berücksichtigt. (Beträge und Erläuterungen zum Pendlerpauschale/-zuschlag finden Sie im Steuerhandbuch 2010)

 

tatsächlich  zustehenden Jahresbetrag (auch den Wert Null) eintragen.                                               718          €    342,--

Weitere Auskünfte erhalten sie in Ihrem Finanzamt !!