Pendlerrechner des BMF
muss Rechtssicherheit bieten

Pendlerinitiative zum Pendlerrechner:

Derzeit Rechtsnotstand und Behörden-Hürdenlauf statt Vereinfachung

Wien (OTS/FCG) – „Der Online-Pendlerrechner sollte die Berechnung des Pendlerpauschales vereinfachen und den Pendlerinnen und Pendlern Rechtssicherheit bieten. Davon ist dieser aber meilenweit entfernt. Nicht nur, dass das Berechnungssystem mit sechs Wochen Verspätung online geht, produziert es Berechnungen, die nicht nachvollziehbar sind. Das System bietet den Nutzerinnen und Nutzern nicht einmal eine Karte, die die Strecken nachvollziehbar bildlich darstellt, ein Service, dass jeder Online-Routenplaner bietet“, kritisiert Franz Gosch, steirischer AK Vizepräsident und Obmann der Pendlerinitiative, das Berechnungssystem scharf.

Die Pendlerinnen und Pendler brauchen Rechtssicherheit, was Sie bekommen haben, ist ein ‚Rechtsnotstand‘, der rasch behoben werden muss. Weder Personalabteilungen noch die Beschäftigten können sicher sein, dass die Berechnungen stimmen. Die Pendler haben jetzt die Beweislast, auch wenn der Rechner Unsinn ausspuckt“, so Gosch weiter. „Die Pendlerhotline läuft heiß und die Emotionen gehen hoch. Niemand kennt sich mehr aus. Der Pendlerrechner führt über Sackgassen, Feldwege und Forststraßen und ignoriert sogar Bushaltestellen oder Bahnhöfe, die sich vor der Haustüre befinden. Wenn man bedenkt, dass der Pendlerrechner ein  amtliches Tool ist, mit dem das Formular L34, zur Beantragung des Pendlerpauschales, ausgedruckt und dem Arbeitgeber für die Lohnverrechnung übergeben werden kann, zwingt sich die Frage nach der Sinnhaftigkeit des Pendlerrechners auf“, so Gosch, der verlangt, dass der Pendlerrechner solange wieder vom Netz genommen wird, bis ein Tool so zur Verfügung steht, das Rechtssicherheit bietet und sicherstellt, dass die Pendlerinnen und Pendler nicht einen Behördenlauf starten müssen, wenn mit der Berechnung etwas nicht stimmt.