|
|
Pendlerpauschale
………………………………………………………………………………………… .................................................................................................... Die Pendlerpauschale Wer kann die Pendlerpauschale beziehen?ArbeitnehmerInnen, die weiter entfernt von der Arbeitsstelle wohnen oder denen die Benützung von Massenverkehrsmitteln nicht zumutbar ist, steht unter gewissen Voraussetzungen entweder das kleine oder das große Pendlerpauschale zu. Diese Voraussetzungen sind zum Beispiel die Entfernung vom Wohnort zum Arbeitsplatz und die Fahrtdauer. Es ist außerdem zu beachten, dass die Voraussetzungen dafür überwiegend im Lohnzahlungszeitraum gegeben sein müssen. Das bedeutet, dass an mehr als der Hälfte der möglichen Arbeitstage (z.B. 11 von 20 Arbeitstagen) der Weg Wohnung-Arbeitsstätte zurückgelegt werden muss." Mit dem L 34 Formular beantragen Sie das Pendlerpauschale bei Ihrem Arbeitgeber. Dann kann das Pauschale gleich bei der monatlichen Lohnverrechnung berücksichtigt werden. Das Pauschale verringert den Betrag, für den Sie Lohnsteuer zahlen. Wenn das Pauschale noch nicht bei der Lohnverrechnung berücksichtigt wurde, machen Sie das Pendlerpauschale im Rahmen der Werbungskosten beim Lohnsteuerausgleich geltend! Das kleine Pendler-PauschaleArbeitnehmerInnen können das kleine Pendler-Pauschale beantragen, wenn die Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in eine Richtung mindestens 20 km ausmacht und wenn die Benützung eines Massenverkehrsmittels möglich und zumutbar ist. Das Pauschale beträgt für 2011 bei einer einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte von
Das große Pendler-PauschaleDas große Pendler-Pauschale gibt's schon, wenn der Arbeitsplatz mindestens 2 Kilometer von Ihrer Wohnung entfernt ist und der Weg zur Arbeit besonders lange dauert, oder es unmöglich ist, mindestens die Hälfte des Arbeitsweges mit einem öffentlichen Verkehrsmittel zurückzulegen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn entweder beim Hin- oder Rückweg kein Massenverkehrsmittel verkehrt. Das Pauschale beträgt für 2011 bei einer einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte von
Dauernd stark Gehbehinderten ist die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zumutbar, sie haben daher Anspruch auf das große Pendlerpauschale. Fahrtdauer beim großen Pendlerpauschale
für eine Wegstrecke betragen. Großes Pendlerpauschale: Fahrtdauer berechnen
DOWNLOAD http://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Steuern/pdfs/9999/L34.pdf http://www.bmf.gv.at/service/formulare/_start.htm
Pendlerzuschlag für Kleinverdiener
Einen Erfolg kann die Steirische Pendlerinitiative für Kleinverdiener unter den Pendlern verzeichnen. Auf Grund der jahrelangen Forderung der Pendlerinitiative können ab 2011 auch nicht Steuerpflichtige Pendlerinnen und Pendlern, die beim Pendlerpauschale bisher keinen Vorteil hatten, einen Pendlerzuschlag von 141,- Euro pro Jahr in Form einer Negativsteuer erhalten. „Gerade für die Niedrigverdiener unter den Pendlern, die bisher keine finanzielle Entlastung hatten, die ständigen Teuerungen aber voll mittragen mussten, ist das ein großer Erfolg“. Wer weniger als ca. 1.130 Euro brutto im Monat verdient, zahlt keine Lohnsteuer und konnte daher auch kein Pendlerpauschale geltend machen. Auch die Anhebung des Pendlerpauschales um zehn Prozent als Ausgleich für die Erhöhung der Mineralölsteuer brachte diesen Einkommensgruppen nichts. Deshalb wurde nun der Pendlerzuschlag eingeführt. Zusammen mit der bislang schon möglichen Absetzbarkeit von Sozialversicherungsbeiträgen (€ 110,-) können Pendler mit wenig Einkommen jetzt bis € 251,- an Negativsteuer im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung ausbezahlt erhalten. Die Geltendmachung des Pendlerzuschlages kann nach Ablauf des Jahre jeweils Rückwirkend mittels Arbeitnehmerveranlagung - Formular L 1 durchgeführt werden.
Personen, die während des Jahres keine oder nur eine geringe Lohnsteuer aber dafür Sozialversicherungsbeiträge zahlen, bekommen in der Regel 10 % der Sozialversicherungsbeiträge, höchstens jedoch € 110,- im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung vom Finanzamt zurück. Diese so genannte Negativsteuer gilbt aber nicht bei
Pensionseinkünften. Pferdefuß dabei dürfte allerdings sein, dass Geringverdiener oft nicht die Voraussetzungen für das kleine oder große Pendlerpauschale erfüllen, weil sie nicht zumindest an 11 Tagen im Monat zur Arbeit fahren. BeispielEine Angestellte verdient € 800,-- im Monat und fährt am Montag und Dienstag in jeder Woche zur Arbeit (25 km einfache Strecke). An Sozialversicherungsbeiträgen muss sie jährlich € 1.672,- abliefern. In diesem Fall bekommt sie 10 % maximal jedoch € 110,- vom Finanzamt rückerstattet. Arbeitet sie hingegen mindestens einen Monat – weil
sie zum Beispiel Aushilfstätigkeiten verrichten muss – an 11 Arbeitstagen,
dann bekommt sie im Jahresausgleich € 251-, rückerstattet (15 % der
SV-Beiträge maximal € 251,-). Download: http://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/Inter-Steuern/pdfs/2009/L1.pdf http://www.bmf.gv.at/service/formulare/_start.htm
|